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Bestattungen für Sozialhilfeempfänger – Würdevolle Abschiede trotz finanzieller Einschränkungen

Bestattungen für Sozialhilfeempfänger – Würdevolle Abschiede trotz finanzieller Einschränkungen

Bestattungen für Sozialhilfeempfänger – Würdevolle Abschiede trotz finanzieller Einschränkungen

Bestattungen für Sozialhilfeempfänger – Was Angehörige wissen sollten

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Neben der Trauer stellen sich oft finanzielle Fragen – insbesondere dann, wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat oder die Angehörigen die Kosten einer Bestattung nicht tragen können. Als erfahrenes Bestattungsunternehmen begleiten wir Sie einfühlsam und unterstützen Sie bei allen Schritten rund um eine Bestattung für Sozialhilfeempfänger.

Wer übernimmt die Kosten einer Bestattung?

Grundsätzlich müssen die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten einer Beerdigung tragen. Ist dies aufgrund Ihres persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses nicht möglich, können Sie beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Die Behörde prüft dabei unter anderem:

  • Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person
  • Die gesetzliche Bestattungspflicht
  • Die Angemessenheit der Bestattungskosten

Nach Bewilligung übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine würdevolle Bestattung.

 

Welche Leistungen werden übernommen?

Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:

  • Überführung des Verstorbenen
  • Versorgung und Einsargung
  • Sarg oder Urne in angemessener Ausführung
  • Friedhofsgebühren
  • Kremation (bei Feuerbestattung)
  • Organisation der Bestattung
  • Notwendige Verwaltungsleistungen

Nicht übernommen werden in der Regel: Zusätzliche Wünsche wie besonders aufwendiger Grabschmuck, exklusive Särge bzw. Urnen

 

Würde kennt keine finanziellen Grenzen

Jeder Mensch verdient einen respektvollen Abschied – unabhängig von seiner finanziellen Situation.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Kann das Sozialamt die gesamten Bestattungskosten übernehmen?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und den Angehörigen die Übernahme der Kosten nicht zugemutet werden können, übernimmt das Sozialamt die angemessenen Bestattungskosten.

 

In welchem Zeitraum sollte der Antrag gestellt werden?

Nach Möglichkeit sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen.

 

Gibt es auch bei einer Sozialbestattung eine würdevolle Beisetzung?

Ja. Auch eine vom Sozialamt finanzierte Bestattung erfolgt respektvoll und würdevoll. Die Leistungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben.

 

Helfen Sie beim Kontakt mit dem Sozialamt?

Selbstverständlich stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

 

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie diskret, transparent und kostenlos über Ihre Möglichkeiten.

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